KHG und Prävention:Institutionelles Schutzkonzept
Zum Beginn des Wintersemesters ist das Institutionelle Schutzkonzept der Katholischen Hochschulgemeinde Koblenz in Kraft getreten. Es dient dem Schutz der minderjährigen sowie der schutz- oder hilfebedürftigen erwachsenen Studierenden. Das Schutzkonzept soll helfen, vor möglichst jeder Form übergriffigen Verhaltens, besonders aber vor sexueller Gewalt, innerhalb der KHG oder auf von der KHG verantworteten Veranstaltungen zu schützen und Risiken zu minimieren. Außerdem zeigt es Beschwerde- und Interventionswege auf, um damit Betroffenen Zugang zur Hilfe zu ermöglichen.
Neben dem Schutzkonzept bestehen weitere Maßnahmen, um für die Thematik zu sensibilisieren und Risikofaktoren zu minimieren: So sind alle Mitarbeiter:innen der KHG verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) einzureichen, eine Selbstauskunftserklärung als Ergänzung zum EFZ abzugeben, den Verhaltenskodex anzuerkennen und einzuhalten sowie an einer Präventionsschulung teilzunehmen.
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